Grundsätze zum Zusammenleben am Hellweg-Gymnasium

Wir Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigten gehen höflich miteinander um und versuchen alles zu tun, um niemanden zu kränken oder zu verletzen. Wir suchen gemeinsam Wege zur Lösung von Konflikten. Wir wollen nach folgenden Grundsätzen handeln und verstehen diese als persönliche Verpflichtung:

Schülerinnen und Schüler

  • Das Hellweg-Gymnasium ist meine Schule und ich fühle mich für sie und das Zusammenleben aller im Schulalltag verantwortlich.
  • Meine schulischen Aufgaben und Pflichten erfülle ich pünktlich, sorgfältig und vollständig. Ich halte mich an die Klassenregeln sowie die Schul- und Hausordnung.
  • Für mich ist eine aktive Teilnahme an allen für die Klasse oder Jahrgangsstufe verbindlichen Veranstaltungen des Schullebens (Unterricht, Sport und Schwimmen, Arbeitsgemeinschaften, Ausflüge, Unterrichtsfahrten und -gänge, Klassen- und Austauschfahrten, Betriebspraktika etc.) selbstverständlich, soweit nicht das Schulgesetz Ausnahmen ausdrücklich vorsieht.
  • Ich nehme Rücksicht auf andere, respektiere andere Meinungen und versuche zu vermitteln.
  • Ich beteilige mich nicht an der Entstehung von schlechtem Gerede über andere, verspotte und verachte niemanden z. B. wegen seines Aussehens, seiner Kleidung oder seiner Eigenarten.   
  • Streitigkeiten löse ich gewaltfrei. Meinen Ärger lasse ich nicht an anderen aus.  
  • Ich helfe, wo meine Hilfe gebraucht wird und hole Hilfe, wenn ein/e Mitschüler/-in  in Bedrängnis gerät.  
  • Ich achte fremdes Eigentum und gehe sorgsam damit um (z. B. auch Schulmobiliar).  
  • Ich sorge für den Schutz und Erhalt unserer natürlichen Umwelt und damit auch für Sauberkeit und Mülltrennung im Bereich der Schule.

Eltern und Erziehungsberechtigte

  • Wir hören auf die Sorgen und Nöte unserer Kinder und leiten sie zu einer gewaltfreien Lebensführung und Konfliktlösung an.
  • Wir unterstützen unser Kind bei der pünktlichen, sorgfältigen und vollständigen Erfüllung seiner schulischen Aufgaben und Pflichten.
  • Für uns ist eine aktive Teilnahme unseres Kindes an allen für die Klasse oder Jahrgangsstufe verbindlichen Veranstaltung des Schullebens (Unterricht, Sport und Schwimmen, Arbeitsgemeinschaften, Ausflüge, Unterrichtsfahrten und –gänge, Klassen- und Austauschfahrten, Betriebspraktika etc.) selbstverständlich, soweit nicht das Schulgesetz Ausnahmen ausdrücklich vorsieht.  
  • Wir arbeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern und Eltern der Klassengemeinschaft eng zusammen und halten unser Kind zu respektvollem Umgang mit ihnen und anderen an.

Lehrerinnen und Lehrer

  • Die zahlreichen Aufgaben und Pflichten, die sich aus unserem Dienstverhältnis und den amtlichen Vorgaben ergeben, erfüllen wir verantwortlich und zum Wohle der Kinder.   
  • Wir schaffen einen Ort, an dem unsere Schülerinnen und Schüler persönliche und soziale Kompetenzen entwickeln können.
  • Wir verpflichten uns, die uns anvertrauten Kinder fair zu behandeln, sie in ihrer Persönlichkeit wahrzunehmen und sie in ihrer Entwicklung zu fördern. 
  • Wir arbeiten mit den Erziehungsberechtigen zum Wohl ihrer Kinder eng und mit gegenseitigem Respekt zusammen.
  • Wir unterstützen die Schülerinnen und Schüler dabei, respektvoll miteinander umzugehen, Konflikte frühzeitig zu erkennen und sie eigenständig zu lösen. Wir bestärken sie darin, in Gruppendrucksituationen auch „Nein“ sagen zu können und zu ihrer eigenen Position zu stehen.   
  • Wir fördern das Bewusstsein der Schüler/innen für demokratische Grundwerte und soziale Verantwortung.

Schulordnung der Hellweg-Schule

Präambel

Ziel aller an der Hellweg-Schule ist es, das Schulleben so zu gestalten, dass das Lernen in Ruhe und in angenehmer Atmosphäre effektiv und zielgerichtet geschieht und der Umgang miteinander dies ermöglicht.

Die vorliegende Ordnung orientiert sich an den Grundsätzen zum Zusammenleben an der Hellweg-Schule. Sie stellt den äußeren Organisations- und Handlungsrahmen für unser Zusammenleben dar und dient der geregelten Abwicklung des Unterrichts und der Erhaltung des Schulgebäudes und seiner Einrichtungen. Sie ist für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verbindlich und wird ergänzt durch die Internet-Nutzungsordnung.

Unterrichtszeiten, Verhalten bei Krankheit, persönliche Daten

Die Öffnungszeiten und das Stundenraster werden im Hellweg-Info veröffentlicht.

Bei Krankheit oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen muss unverzüglich die Schule informiert werden. Spätestens am dritten Schultag bzw. bei Wiederaufnahme des Unterrichts ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Versäumnisse von Klausuren und weiteren wichtigen Terminen, wie z.B. Abgabe der Facharbeit erfordern ein ärztliches Attest. Abmeldungen vom Unterricht erfolgen über das Sekretariat.
Änderungen der persönlichen Daten (Adressen etc.) sind der Schule umgehend mitzuteilen.

Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht erschienen, meldet dies der/die Klassensprecher/-in im Sekretariat, ggf. im Lehrerzimmer.

Ordnung und Sauberkeit

Das Erscheinungsbild unserer Schule beeinflusst die Lernatmosphäre und ist darüber hinaus ein Aushängeschild unserer Schule. Es ist eine selbstverständliche Pflicht  für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft, dass Schulgelände, Schulgebäude, Flure, Treppenhäuser und Räume sauber gehalten werden. Dies gilt insbesondere auch für Toiletten und Umkleideräume.
Die Pläne zur Reinigung der Flure und der Pausenhalle sind einzuhalten.
Jeweils nach Unterrichtsende werden die Fenster geschlossen, die Stühle hochgestellt und das Licht gelöscht.

Mit dem Gemeinschaftseigentum muss pfleglich und verantwortungsbewusst umgegangen werden. Wer Sachen beschädigt (z.B. Kritzeleien auf Wänden, Türen, Mobiliar, die Zerstörung von Mobiliar und Inventar, die Beschädigung von ausgeliehenem Unterrichtsmaterial und Schulbüchern), muss Schadensersatz leisten. In besonderen Fällen (z.B. bei groben Verunreinigungen) können die Verursacher auch nach der regulären Unterrichtszeit verpflichtet werden, aktiv und intensiv zur Reinigung beizutragen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden in diesen Fällen telefonisch benachrichtigt.

Essen und Kaugummikauen während des Unterrichts sind nicht erlaubt. Der/die Fachlehrer/-innen regeln die Ausnahmen. In naturwissenschaftlich-technischen Fachräumen darf nach den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht und der Internet-Nutzungsordnung der Hellweg-Schule grundsätzlich nicht gegessen und getrunken werden.

Aufenthaltsorte

Die Schüler/-innen können sich während der großen Pausen in der Pausenhalle, der Cafeteria, der SchülerInnenbibliothek, im Selbstlernzentrum, auf dem Hof hinter der Schule oder auf dem Sportplatz aufhalten. Die Schüler/-innen der Sekundarstufe II dürfen auch das Gelände vor der Schule nutzen und können während der Pausen in ihren Kursräumen bleiben.
Schüler/-innen, die vor dem Unterrichtsbeginn eintreffen, sollen in der Pausenhalle auf die Öffnung der Klassenräume warten.

Die Schüler/-innen der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen.

Findet über die großen Pausen hinweg ein Wechsel von den Klassen- in die Fachräume statt (oder umgekehrt), nehmen die Schülerinnen und Schüler ihre Taschen mit in die Pause. Jeder ist für sein persönliches Eigentum verantwortlich. Deshalb ist es notwendig, Geld und die Wertgegenstände, die man in die Schule unbedingt mitnehmen muss, bei sich zu tragen.

Vor dem Sportunterricht haben sich die Schüler/-innen der Sekundarstufe I auf dem Schulgelände der Hellweg-Schule aufzuhalten. Mit dem Pausengong treffen sie sich an einem mit dem/der Sportlehrer/-in vereinbarten Platz und gehen gemeinsam in die Sporthalle.

Sicherheit

Das Mitbringen von Drogen, Alkohol, Waffen, Waffenattrappen, Laserpointern sowie von anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.

Um die Verletzungsgefahr möglichst gering zu halten, sind Ballspiele nur auf dem Sportplatz und in den entsprechenden Spielbereichen gestattet. Das Werfen mit Schneebällen ist grundsätzlich verboten.

Handys/MP3 und ähnliches

Das Fotografieren oder Filmen mit Handys, MP3-Playern oder ähnlichen Geräten ist untersagt. Die ausführliche Regelung zur Nutzung mobiler Kommunikationsgeräte finden Sie nachfolgend.

Regelung zur Nutzung mobiler Kommunikationsgeräte: 

Sanktionen

Verstöße gegen die Schulordnung haben Konsequenzen; über geeignete Maßnahmen wird dem Schulgesetz entsprechend entschieden.

Stand: März 2014

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Download der Schulordnung als PDF-Datei: