Mitwirkung in Schulgremien der Hellweg-Schule

Mitwirkung ist geprägt von der Bereitschaft der Eltern und Erziehungsberechtigten, sich in gewählten Gremien aktiv am Schulleben zu beteiligen.
Die Mitwirkung beinhaltet das Recht auf Anhörung, Beratung, Anregung bzw. Vorschläge und das Recht auf Information. Die Rechte der Eltern bei der Mitgestaltung der Schullaufbahn ihrer Kinder und des Schulbetriebs leiten sich aus der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen her und sind im Schulgesetz des Landes näher geregelt.
Nachfolgend haben wir Informationen zu den wichtigsten Gremien zusammengestellt.

Klassen- und Stufenpflegschaften

Alle Erziehungsberechtigten einer Klasse bzw. Stufe, sowie beratend die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und ab der Jahrgangsstufe 7 auch die Klassensprecherin, der Klassensprecher und die Vertretung bilden die Klassen- und Stufen-pflegschaft. Sie wählt die Klassenpflegschaftsvorsitzende oder den Klassenpflegschaftsvorsitzenden und eine Stellvertretung in die Schulpflegschaft. Die Klassenpflegschaft stellt Anträge an die Schulpflegschaft, berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse oder Stufe. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich an Ihre Klassenpflegschaftsvor-sitzende oder Ihren Klassenpflegschaftsvorsitzenden wenden. 

Schulpflegschaft

Eine der Hauptaufgaben der Arbeit der Schulpflegschaft ist die Kommunikation zwischen allen Personen und Gremien der Schule zu initiieren, zu fördern und zu begleiten. Die gestiegenen Anforderungen an Schule macht die verstärkte Unterstützung durch die Erziehungsberechtigten notwendig.
Mitglieder der Schulpflegschaft sind alle Vorsitzende und Vorsitzenden der Klassen- und Stufenpflegschaften. Sie wählen eine Vorsitzende oder eine Vorsitzenden und eine Stellver-tretung sowie die Elternvertreter in der Schulkonferenz und der Fachkonferenzen. Die Schulpflegschaft berät über Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule, über allgemeine schulpolitische Probleme und erarbeitet Anträge für die Schulkonferenz. Die Schulpflegschaft der Hellweg-Schule ist Mitglied der Landeselternschaft der Gymnasien NRW und erhält über dieses Gremium schulpolitische Informationen und Beratung bei rechtlichen Fragen. 
Optimale pädagogische Rahmenbedingungen zu schaffen, sind Ziele unserer Arbeit. Dies erfordert regelmäßige Gespräche mit allen am Schulleben Beteiligten.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Mitgliederinnen und Mitglieder sind die gewählten Vertreterinnen und Vertreter aus der Lehrer- Eltern- und Schülerschaft. Die Schulkonferenz kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und die Schulaufsichtsbehörde richten. Sie entscheidet über wesentliche Teile des Schulalltags, z. B. die Einführung einer Schulordnung und die beweglichen Ferientage.

Fachkonferenz

Die Lehrerinnen und Lehrer eines Faches bilden die jeweilige Fachkonferenz. Je zwei Vertretungen der Eltern und der Schülerinnen und Schüler können als Mitglieder mit beratender Stimme teilnehmen.
Die Fachkonferenz entscheidet über die Lerninhalte, Lernmittel und die Leistungsbewertung. Wenn Sie Fragen zu einzelnen Fächern haben, fragen Sie die Elternvertreter in der entsprechenden Fachkonferenz. 

Weiterführende Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

· Bildungsportal des Landes NRW / Schulministerium
· Rechtsvorschriften (Schulgesetz, Prüfungsordnungen, Erlasse)
· Landeselternschaft der Gymnasien in NRW e. V.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen rund um das Thema Schule ist die Schulpflegschaft immer ansprechbar
Dr. Gudrun Altgassen
- Vorsitzende der Schulpflegschaft -
Dr. Thorsten Wiethege
- 1. Stellvertretender Vorsitzender der Schulpflegschaft -
und 75 weitere Eltern in Mitwirkungsgremien